Die Stammgruppe Ausbau und Gebäudehülle ist als Teil des Dachverbandes Bauenschweiz ein Bindeglied zwischen der Bauwirtschaft und der Politik. Daher setzten wir uns im politischen Prozess für optimale, faire Rahmenbedingungen ein.
Unser zentrales Anliegen ist aktuell die Vorlage 24.096 zum Thema allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge versus kantonale Mindestlöhne. Neu soll im AVEG (Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen) festgehalten werden, dass die Löhne von allgemeinverbindlich erklärten GAV gegenüber kantonalen Mindestlöhnen Vorrang haben. Auch dann, wenn die GAV-Mindestlöhne tiefer sind als kantonale Regelungen.
Wir teilen die Haltung der Mehrheit der Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N): Kantonale Mindestlöhne dürfen Mindestlöhne in allgemeinverbindlich erklärten GAV (ave GAV) nicht übersteuern. Ein solcher Eingriff würde die bewährte sozialpartnerschaftliche Ordnung gefährden und die Verlässlichkeit der GAV untergraben.
Die Sozialpartnerschaft ist ein tragender Pfeiler des Schweizer Arbeitsmarkts. Sie schafft Verbindlichkeit, Planungssicherheit und faire Bedingungen für Arbeitgebende und Arbeitnehmende. Mit der Anpassung des AVEG wird Rechtsunsicherheit abgebaut und die Rolle der Sozialpartner gestärkt.
Die Stammgruppe Ausbau und Gebäudehülle unterstützt deshalb die Motion 20.4738 von Ständerat Erich Ettlin.