08.05.2025
Die Bauwirtschaft ist der Auffassung, dass mit der vom Parlament verabschiedeten Variante des Systemwechsels der notwendige Schub für die Modernisierung des Gebäudeparks nicht erfolgen wird und erachtet die Einführung von neuen Liegenschaftssteuern als unglücklichen Weg für die eigentliche Problemlösung.
Bei der Vernehmlassung zur Vorlage und der parlamentarischen Beratung betonte Bauenschweiz stets den Erhalt und die Bedeutung der Abzüge für den Gebäudeunterhalt, insbesondere für die Energieeffizienz und andere Investitionen, die den Energie- und Emissionszielen dienen. Für die ambitionierte Modernisierung des Gebäudeparks müssen alle möglichen Anreize gesetzt werden, um Sanierungen auszulösen und damit die Sanierungsquote in der Schweiz deutlich zu steigern.
Bauenschweiz ist der Auffassung, dass mit der vom Parlament verabschiedeten Variante des Systemwechsels der notwendige Schub für die Modernisierung des Gebäudeparks nicht erfolgen wird und erachtet die Einführung von neuen Liegenschaftssteuern als unglücklichen Weg für die eigentliche Problemlösung. Bauenschweiz erachtet den vom Parlament verabschiedeten Kompromiss als nicht ausgereift.
Im Fokus der Meinungsbildung standen zudem die direktbetroffenen Teilbranchen des Ausbaugewerbes und der Gebäudehülle sowie der Westschweizer Bauwirtschaft.
Steuerabzüge für den Gebäudeunterhalt, insbesondere Investitionen in Energieeffizienz und andere Massnahmen, die zur Erreichung der Energie- und Klimaziele beitragen, setzen wichtige Anreize für die ambitionierte Modernisierung des Gebäudeparks. Damit (energetische) Sanierungen ausgelöst werden und die Sanierungsquote in der Schweiz steigt, braucht es alle möglichen Anreize. Nur so können die Klima- und Energieziele, für die sich das Schweizer Stimmvolk in den vergangenen Jahren mehrmals und deutlich aussprach, erreicht werden.
Der Eigenheimbesitzer eines sanierungsbedürftigen Hauses müsste investieren, da er neu den Unterhaltsabzug nicht mehr von den Steuern abziehen kann, nutzt er den neuen Anreiz stattdessen die Hypothek abzubezahlen. Die Helvetia Versicherung geht von 30 Milliarden Franken aus, die dazu verwendet werden, anstatt zu investieren. Der Eigenheim- und Immobilienbesitzer investiert somit nicht in neue Fenster, eine neue Heizung oder die Fassde, Küchen und den Garten. Die neuste Studie der Raiffeisen Schweiz benennt die grössten Verlierer der Reform – die Bauwirtschaft. Kurzfristig vor der Abschaffung der Unterhaltsabzüge würde es zu einem massiven Boom kommen und danach würden die Aufträge einbrechen. Die Planungs- und Investitionssicherheit in neue Lösungen, Materialien oder die Bildung sind damit gefährdet.
Aber nicht nur das Gewerbe verliert. Auch Bund und Kantone werden Steuerausfälle erleiden mit dieser Vorlage. 1.7 Milliarden pro Jahr werden beim aktuellen Zinsumfeld fehlen. Diverse Kantone werden über Steuererhöhungen kompensieren müssen. Insbesondere die Gebirgskantone werden massiv unter Druck kommen. Sie werden auf Steuererhöhungen setzen. Diese können wiederum das Gewerbe treffen.
Die Verknüpfung mit einer neuen Objektsteuer auf Zweitliegenschaften und das Ab-schaffen von Abzügen stellen aus Sicht von Bauenschweiz einen unausgereiften Kompromiss des Parlaments dar. Die Einführung von neuen Liegenschaftssteuern ist ein unglücklicher Weg für die eigentliche Problemlösung.
Die Westschweiz sowie die Gewerke im Ausbau und der Gebäudehülle sind stärker von der Vorlage betroffen als andere Regionen und Schritte in der Wertschöpfungskette. Bauenschweiz unterstützt ihr Engagement gegen die Vorlage.
Bauenschweiz und seine Mitgliedsverbände setzen sich seit Jahren gegen eine Schattenwirtschaft mit Aufträgen ohne Rechnungsstellung ein. Diese verursachen markante Ausfälle bei den Sozialversicherungen und der Mehrwertsteuer. Experten rechnen mit einer Zunahme von einer halben Milliarde Franken Wert an Schwarzarbeit pro Jahr. Bauenschweiz plädiert dafür, dies weder im Ja- noch im Nein-Lager als Botschaft zu werden. Nichts rechtfertigt eine Schattenwirtschaft, und damit verbunden Schwarzarbeit. Es muss strikt von allen Beteiligten – den Bauherren und Haueigentümerinnen sowie Ausführenden abgelehnt und verhindert werden.