Der Nationalrat ist bei der Abstimmung zu Artikel 1 Absatz 4 AVEG der Mehrheit der WAK-N mit 114 zu 76 Stimmen (2 Enthaltungen) gefolgt und hat in der Schlussabstimmung die Gesetzesänderung mit 109 zu 76 Stimmen (7 Enthaltungen) angenommen. Das Geschäft wird am 28./29. August in der WAK-S behandelt.
Mindestlöhne in allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen sollen Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben. Mit einer Anpassung im Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) wäre dieser Grundsatz zukünftig gesetzlich verankert. Die Stammgruppe Ausbaugewerbe und Gebäudehülle von Bauenschweiz unterstützt diesen Schritt ausdrücklich. Denn damit bleibt das bewährte System der sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne erhalten - zum Schutz der Löhne und der Berufsbildung.
Wir freuen uns sehr, Ihnen den neuen Auftritt der Stammgruppe Ausbau und Gebäudehülle zu präsentieren. Mit der neuen Webseite haben wir den Grundstein für eine verstärkte Kommunikation und Präsenz gelegt.