Die Bauwirtschaft ist der Auffassung, dass mit der vom Parlament verabschiedeten Variante des Systemwechsels der notwendige Schub für die Modernisierung des Gebäudeparks nicht erfolgen wird und erachtet die Einführung von neuen Liegenschaftssteuern als unglücklichen Weg für die eigentliche Problemlösung.
Am 28. September 2025 soll über die Einführung einer neuen Objektsteuer auf Zweitliegenschaften abgestimmt werden. Damit einher gehen die Abschaffung des Eigenmietwerts und des Unterhaltsabzugs.
Die WAK-N spricht sich dafür aus, dass kantonale Mindestlöhne die Mindestlöhne in allgemeinverbindlich erklärten GAV nicht mehr übersteuern können. Das Ausbaugewerbe begrüsst diesen Zuspruch.
Wir freuen uns sehr, Ihnen den neuen Auftritt der Stammgruppe Ausbau und Gebäudehülle zu präsentieren. Mit der neuen Webseite haben wir den Grundstein für eine verstärkte Kommunikation und Präsenz gelegt.