Am 16. August hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates das Thema «OR Baumängel» besprochen und beschlossen, die Verjährungsfrist bei den heute geltenden 5 Jahren zu belassen.
Am 12. Juni hat der Ständerat das Thema «OR Baumängel» besprochen und ist seiner vorberatenden Kommission in allen Punkten gefolgt und hat damit die 10-Jahresfrist gekippt.
Die Schweizer Bauwirtschaft steht vor grossen Herausforderungen. Besonders im Fokus steht die Diskussion um die Verjährungsfristen für Baumängel, die der Nationalrat von 5 auf 10 Jahre erhöhen will, dies lehnt die Bauwirtschaft klar ab. Die Stammgruppe Ausbaugewerbe und Gebäudehülle von Bauenschweiz betont die Notwendigkeit fairer und praxisgerechter Regelungen im Obligationenrecht, um die Bauwirtschaft nicht zu gefährden.
Wir freuen uns sehr, Ihnen den neuen Auftritt der Stammgruppe Ausbau und Gebäudehülle zu präsentieren. Mit der neuen Webseite haben wir den Grundstein für eine verstärkte Kommunikation und Präsenz gelegt.