22.06.2026

Wichtiger Erfolg für die Sozialpartnerschaft: GAV erhalten Vorrang

Die Stammgruppe Ausbau und Gebäudehülle von Bauenschweiz begrüsst den Entscheid des eidgenössischen Parlaments vom 19. Juni 2026, den Vorrang von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (GAV) gegenüber kantonalen Mindestlöhnen gesetzlich zu verankern. Mit der Annahme der Vorlage setzt das Parlament ein klares Zeichen zugunsten der bewährten Sozialpartnerschaft und schafft mehr Rechtssicherheit für Arbeitgebende und Arbeitnehmende.

Für die Stammgruppe Ausbau und Gebäudehülle ist der Entscheid ein wichtiger politischer Erfolg. Die Sozial-partnerschaft hat sich in der Schweiz über Jahrzehnte bewährt und bildet die Grundlage für ausgewogene, praxisnahe und branchengerechte Lösungen. Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge regeln nicht nur Mindestlöhne, sondern schaffen umfassende Rahmenbedingungen für faire Arbeitsverhältnisse, Weiterbildung, Arbeitssicherheit und Sozialleistungen.

«Der heutige Entscheid ist ein starkes Bekenntnis zur Schweizer Sozialpartnerschaft. Gesamtarbeitsverträge werden von den Sozialpartnern gemeinsam ausgehandelt und tragen den Besonderheiten einer Branche Rechnung. Dass diese Lösungen künftig Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben, stärkt die Rechtssi-cherheit und verhindert einen regulatorischen Flickenteppich zulasten von Unternehmen und Mitarbeiten-den», sagt Peter Meier, Präsident der Stammgruppe Ausbau und Gebäudehülle sowie Zentralpräsident vom AM Suisse.

Die Stammgruppe Ausbau und Gebäudehülle hat sich gemeinsam mit ihren Sozialpartnern konsequent für diese Lösung eingesetzt. Sie ist überzeugt, dass die Herausforderungen des Arbeitsmarktes am besten durch partnerschaftlich ausgehandelte Branchenlösungen bewältigt werden können. Der Entscheid des Parlaments würdigt die Verantwortung der Sozialpartner und stärkt ein System, das auf Dialog, Verlässlichkeit und gegen-seitigem Respekt basiert.

Stärkung der Sozialpartnerschaft und Rechtssicherheit
Mit dem Ja im Parlament wird sichergestellt, dass allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge auch künftig ihre wichtige Funktion als tragende Säule des Schweizer Arbeitsmarktes wahrnehmen können. Die Stammgruppe Ausbau und Gebäudehülle sieht darin ein positives Signal für die Unternehmen der Branche, ihre Mitarbeitenden und die Zukunft der Sozialpartnerschaft in der Schweiz.

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