02.04.2025
Die WAK-N spricht sich dafür aus, dass kantonale Mindestlöhne die Mindestlöhne in allgemeinverbindlich erklärten GAV nicht mehr übersteuern können. Das Ausbaugewerbe begrüsst diesen Zuspruch.
Kantonale Mindestlöhne sollen Mindestlöhne in allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (ave GAV) nicht mehr übersteuern können. Dafür spricht sich die WAK-N mit 16 zu 9 Stimmen für eine entsprechende Anpassung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) aus.
Mit der Botschaft 24.096 setzt der Bundesrat einen Auftrag des Parlamentes um (Motion Ettlin 20.4738). Im AVEG soll neu festgehalten werden soll, dass Bestimmungen von GAV allgemeinverbindlich erklärt werden können, die niedrigere Mindestlöhne vorsehen als jene, die in den kantonalen Gesetzen festgelegt sind. Die Kommission hat zu diesem Thema und zur Botschaft 24.097 eine ausführliche Anhörung mit Vertretungen der Kantone (VDK) und der Sozialpartner durchgeführt. Eingeladen waren einerseits der Arbeitgeberverband, der Gewerbeverband, der Baumeisterverband, das Ausbaugewerbe (AM Suisse) und Gastrosuisse, andererseits der Gewerkschaftsbund, Travail.Suisse sowie die Gewerkschaften Unia und Syna.
Die Kommissionsmehrheit sieht in kantonalen Mindestlöhnen, welche die Mindestlöhne in ave GAV übersteuern, einen einseitigen Eingriff, der die sozialpartnerschaftliche Tradition aufs Spiel setzt. Aus Sicht der Mehrheit braucht es eine explizite Regelung des Anwendungsvorrangs von Mindestlohnbestimmungen eines ave GAV in Artikel 1 des AVEG. Weitere Anträge, die vom Bundesrat vorgeschlagene Bestimmung zu ergänzen, lehnt die Kommission ab.
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