29.09.2025

Das Ausbaugewerbe bedauert Abschaffung des Eigenmietwertes

Am 28. September stimmte das Volk mit 57.73 % der Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften und somit der Abschaffung des Eigenmietwertes zu. Die Stammgruppe Ausbau und Gebäudehülle bedauert diesen Entscheid, denn die Abschaffung trifft insbesondere die Teilbranchen des Ausbaugewerbes und der Gebäudehülle.

Am 28. September 2025 stimmten 57.73 % der Schweizer Stimmbevölkerung für eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften zu. Mit der Annahme der Vorlage wird der Eigenmietwert abgeschafft. Die Stammgruppe Ausbau und Gebäudehülle bedauert diesen Entscheid. 

Mit dem Systemwechsel können Wohneigentümerinnen und -eigentümer Unterhaltsarbeiten nicht mehr vom Einkommen abziehen, was sich negativ auf die Teilbranchen Ausbaugewerbe und  Gebäudehülle auswirkt.

Newsmeldung vom 25. August 2025

In der Wintersession 2024 verabschiedete das Parlament das langjährige Dossier «Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» (17.400). Bei einem vollständigen Systemwechsel soll auch der Eigenmietwert abgeschafft werden. Zur Kompensation von Steuerausfällen können Kantone eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften einführen. Diese neue Objektsteuer unterliegt dem obligatorischen Referendum, über das die Schweizer Bevölkerung am 28. September 2025 abstimmt. Nur wenn Volk und Stände die Vorlage annehmen, wird auch der Eigenmietwert abgeschafft.

Steuerliche Anreize für die Instandhaltung der Gebäude fehlen

Die Annahme der Vorlage würde die Teilbranchen des Ausbaugewerbes, der Gebäudehülle sowie die Westschweizer Bauwirtschaft direkt treffen. Mit dem Systemwechsel entfallen die Abzüge für den Gebäudeunterhalt, für Kosten im Zusammenhang mit Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sowie für Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzbau. Wohneigentümerinnen und -eigentümer können damit den Unterhalt für selbstgenutzte Liegenschaften nicht mehr vom Einkommen abziehen. Somit entfällt der steuerliche Anreiz. Dies senkt den Anreiz für Unterhaltsarbeiten, was zu weniger gut unterhaltenen Liegenschaften führt und sich auf das Landschaftsbild auswirkt. Gleichzeitig ist damit zu rechnen, dass grössere Unterhaltsarbeiten unmittelbar nach der Abstimmung vorgezogen werden, um noch von der steuerlichen Abzugsfähigkeit zu profitieren.

 Systemwechsel gefährdet die Erreichung der Klimaziele

Steuerabzüge für den Gebäudeunterhalt, die zur Erreichung der Energie- und Klimaziele beitragen, setzen wichtige Anreize für die ambitionierte Modernisierung der Gebäude. Es braucht Anreize, um (energetische) Sanierungen attraktiv zu machen, damit die Sanierungsquote in der Schweiz steigt. Nur so können die Klima- und Energieziele, für die sich das Schweizer Stimmvolk in den vergangenen Jahren mehrmals und deutlich aussprach, erreicht werden.

Hohe Einbussen bei den Steuereinnahmen – die Mieter zahlen für die Eigentümer

Fällt der Eigenmietwert weg, so verliert nicht nur das Gewerbe, auch der Bund und die Kantone werden Steuerausfälle verzeichnen. Diverse Kantone werden diese Ausfälle über Steuererhöhungen kompensieren müssen, was sich schlussendlich auch auf Mieterinnen und Mieter auswirkt. Insbesondere Gebirgskantone könnten Steuererhöhungen in Erwägung ziehen, diese wiederum könnten das Gewerbe zusätzlich belasten. 

Die Abschaffung des Eigenmietwertes verknüpft mit der Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften ist ein zu wenig ausgereifter Ansatz, um die eigentlichen Herausforderungen zu bewältigen. Aus diesem Grund spricht sich die Stammgruppe Ausbau und Gebäudehülle klar gegen die Vorlage aus und empfiehlt ein Nein am 28. September 2025.


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