25.08.2025

Das Ausbaugewerbe sagt Nein zur Objektsteuer und der Abschaffung des Eigenmietwertes

Am 28. September 2025 stimmt das Schweizer Volk über die Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften und somit indirekt über die Abschaffung des Eigenmietwerts ab. Stimmen Volk und Stände der Verfassungsänderung und damit dem Systemwechsel zu, so wird die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung in Kraft gesetzt. Die Stammgruppe Ausbau und Gebäudehülle spricht sich gegen die Vorlage aus. Der Entscheid berücksichtigt insbesondere die negativen Auswirkungen auf die direkt betroffenen Teilbranchen das Ausbaugewerbes, die Gebäudehülle und die Westschweizer Bauwirtschaft. Zudem können so die Klimaziele nicht erreicht werden.

In der Wintersession 2024 verabschiedete das Parlament das langjährige Dossier «Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» (17.400). Bei einem vollständigen Systemwechsel soll auch der Eigenmietwert abgeschafft werden. Zur Kompensation von Steuerausfällen können Kantone eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften einführen. Diese neue Objektsteuer unterliegt dem obligatorischen Referendum, über das die Schweizer Bevölkerung am 28. September 2025 abstimmt. Nur wenn Volk und Stände die Vorlage annehmen, wird auch der Eigenmietwert abgeschafft.

Steuerliche Anreize für die Instandhaltung der Gebäude fehlen

Die Annahme der Vorlage würde die Teilbranchen des Ausbaugewerbes, der Gebäudehülle sowie die Westschweizer Bauwirtschaft direkt treffen. Mit dem Systemwechsel entfallen die Abzüge für den Gebäudeunterhalt, für Kosten im Zusammenhang mit Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sowie für Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzbau. Wohneigentümerinnen und -eigentümer können damit den Unterhalt für selbstgenutzte Liegenschaften nicht mehr vom Einkommen abziehen. Somit entfällt der steuerliche Anreiz. Dies senkt den Anreiz für Unterhaltsarbeiten, was zu weniger gut unterhaltenen Liegenschaften führt und sich auf das Landschaftsbild auswirkt. Gleichzeitig ist damit zu rechnen, dass grössere Unterhaltsarbeiten unmittelbar nach der Abstimmung vorgezogen werden, um noch von der steuerlichen Abzugsfähigkeit zu profitieren.

 Systemwechsel gefährdet die Erreichung der Klimaziele

Steuerabzüge für den Gebäudeunterhalt, die zur Erreichung der Energie- und Klimaziele beitragen, setzen wichtige Anreize für die ambitionierte Modernisierung der Gebäude. Es braucht Anreize, um (energetische) Sanierungen attraktiv zu machen, damit die Sanierungsquote in der Schweiz steigt. Nur so können die Klima- und Energieziele, für die sich das Schweizer Stimmvolk in den vergangenen Jahren mehrmals und deutlich aussprach, erreicht werden.

Hohe Einbussen bei den Steuereinnahmen – die Mieter zahlen für die Eigentümer

Fällt der Eigenmietwert weg, so verliert nicht nur das Gewerbe, auch der Bund und die Kantone werden Steuerausfälle verzeichnen. Diverse Kantone werden diese Ausfälle über Steuererhöhungen kompensieren müssen, was sich schlussendlich auch auf Mieterinnen und Mieter auswirkt. Insbesondere Gebirgskantone könnten Steuererhöhungen in Erwägung ziehen, diese wiederum könnten das Gewerbe zusätzlich belasten. 

Die Abschaffung des Eigenmietwertes verknüpft mit der Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften ist ein zu wenig ausgereifter Ansatz, um die eigentlichen Herausforderungen zu bewältigen. Aus diesem Grund spricht sich die Stammgruppe Ausbau und Gebäudehülle klar gegen die Vorlage aus und empfiehlt ein Nein am 28. September 2025.


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