13.06.2024

Ständerat lehnt 10-Jahresfrist deutlich ab

Am 12. Juni hat der Ständerat das Thema «OR Baumängel» besprochen und ist seiner vorberatenden Kommission in allen Punkten gefolgt und hat damit die 10-Jahresfrist gekippt.

Wir freuen uns, dass der Ständerat den vom Nationalrat geforderten Systemwechsel so deutlich abgelehnt hat. Denn aus unserer Sicht wäre die Erhöhung der Verjährungsfrist unverhältnismässig und praxisfremd.

Das Geschäft kommt nächste Woche nun ein erstes Mal in die Rechtskommission des Nationalrates und wird danach voraussichtlich in der Herbstsession erneut in der grossen Kammer behandelt.

Basierend auf diesen neusten politischen Entscheiden trifft sich die Arbeitsgruppe von Bauenschweiz in diesen Tagen zur Beurteilung der Lage und wird eine gemeinsame Position beziehen. Anschliessend folgt der offizielle Versand an die Mitglieder der Rechtskommission des Nationalrates sowie bilaterale Kontakte zu Kommissionsmitgliedern.

Somit wird auch das politische Engagement der Stammgruppe Ausbau und Gebäudehülle laufend fortgesetzt. Wir werden uns weiterhin für die Visibilität unserer Gewerbe innerhalb dieses Prozesses einsetzen – und wie vergangenen Dienstag beim Sessionsanlass unsere Branchenrealität anhand von Praxisbeispielen aufzeigen und erläutern.

Wir hoffen nun, dass sich auch der Nationalrat offen zeigen wird, für die praxisbezogenen Argumente unserer Branche und der angepassten Vorlage zustimmt.

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