21.08.2024

Rechtskommission des Nationalrates lehnt 10-Jahresfrist ebenfalls ab

Am 16. August hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates das Thema «OR Baumängel» besprochen und beschlossen, die Verjährungsfrist bei den heute geltenden 5 Jahren zu belassen.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat sich mit den Beschlüssen des Ständerats zu den Gesetzesänderungen betreffend Baumängeln (Geschäft 22.066) auseinandergesetzt. Sie beantragt ihrem Rat, am Modell des Nationalrats festzuhalten, wonach für Baumängel künftig eine jederzeitige Rügemöglichkeit während der Verjährungsfrist möglich wäre.

Mit 15 zu 9 Stimmen hat die Kommission jedoch beschlossen, die Verjährungsfrist bei den heute geltenden 5 Jahren zu belassen und auf die ursprünglich beabsichtigte Verdoppelung auf 10 Jahre zu verzichten. Eine Minderheit der Kommission beantragt ihrem Rat, sich dem Ständerat anzuschliessen und für Baumängel eine Rügefrist von 60 Tagen vorzusehen.

Als Stammgruppe Ausbau und Gebäudehülle begrüssen wir die Haltung der Rechtskommission, insbesondere in Bezug auf die Verjährungsfrist. Denn aus unserer Sicht wäre die Erhöhung unverhältnismässig und praxisfremd. Wir hoffen nun, dass sich auch der Nationalrat offen zeigen wird, für die praxisbezogenen Argumente unserer Branche und seiner vorberatenden Kommission folgt.

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