02.10.2024
Die Stammgruppe Ausbaugewerbe und Gebäudehülle begrüsst die Entscheidungen des Parlaments zur Beibehaltung der Verjährungsfristen sowie zur Verlängerung der Rügefristen bei Baumängeln. Zudem zeigt sich die Stammgruppe erfreut über die Annahme der Motion Gutjahr für faire Erfüllungs- und Gewährleistungsgarantien durch den Nationalrat. Positiv bewertet wird auch der Zuspruch der Motion Sollberger durch den Nationalrat, die eine stärkere staatliche Unterstützung der Schweizer Berufsbildung fordert.
Die Herausforderungen des Ausbaugewerbes sind gross. Energie- und emissionsarmes sowie ressourcenschonendes Bauen und Bewirtschaften wurde in der Schweizer Gesetzgebung verankert. Die Herausforderungen sind Pflichten, aber auch Chancen für eine aktive Mitgestaltung der Lebensqualität der Menschen und den wirtschaftlichen Wohlstand in unserem Land. Genau aus diesem Grund sind verlässliche Rahmenbedingungen, wie im Obligationenrecht (OR) geregelt, wichtig. Dazu gehört aus Sicht von Peter Meier, Präsident der Stammgruppe Ausbaugewerbe und Gebäudehülle der Dachorganisation Bauenschweiz ein fairer Umgang mit Baumängeln und Verjährungsfristen.
Die Stammgruppe Ausbaugewerbe und Gebäudehülle sowie die ganze Bauwirtschaft begrüsst den Entscheid des Parlaments hinsichtlich der Verjährungs- und Rügefristen bei Baumängel (Geschäft 22.066). Nachdem sich der Ständerat in der Sommersession gegen eine Verdoppelung der Verjährungsfristen von fünf auf zehn Jahre ausgesprochen hat, stimmte nun auch der Nationalrat dagegen.
Die erste Hürde der Motion Gutjahr (Motion 23.4079) ist geschafft. In der kürzlichen Herbstsession stimmte der Nationalrat mit 128 Ja- zu 63 Nein-Stimmen für den Vorstoss von Nationalrätin und Metallbau-Unternehmerin Diana Gutjahr. Dieser verlangt, dass der Besteller einer Werkleistung die abstrakte Erfüllungsgarantie beim Garanten nur auslösen kann, wenn er Nachweise vorlegt, dass das Unternehmen die eingeforderte Leistung nicht vertragsgerecht erfüllt hat. Derzeit ist es im Schweizer Ausbaugewerbe üblich, dass Unternehmen bei Vertragsabschluss für ihre Leistungen dem Bauherren eine Haftungssumme in der Grössenordnung von 5 - 10 % der Bausumme als Sicherheit während der Verjährungsfrist stellen. Die Unternehmen müssen somit pro Auftrag und über die gesamte Laufzeit
eine Bank- oder Versicherungsgarantie / Police abgeben. Nun geht die Motion weiter in den Ständerat.
Die Schweizer Berufsbildung braucht mehr staatliche Unterstützung, um einer Akademisierung sowie dem steigenden Fachkräftemangel entgegenzuhalten. Die Motion Sollberger (Motion 23.4078) fordert gezielte Unterstützungsmassnahmen für Lehrbetriebe durch den Bund, wie beispielsweise Steuerabzüge sowie regulatorische und administrative Erleichterungen. Auch die Stammgruppe Ausbaugewerbe und Gebäudehülle setzt sich für den Vorstoss von Nationalrätin Sandra
Sollberger ein. Mit rund 30'000 Lernenden in etwa 19'000 Mitgliedsbetrieben sowie 23 Teilverbänden ist es im Interesse der Stammgruppe, sich für die Berufsbildung und das duale Bildungssystem in der Schweiz stark zu machen und in die Berufsbildung zu investieren. Nachdem der Nationalrat der Motion bereits im Juni 2024 zustimmte, wird diese nun dem Ständerat vorgelegt.